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BVerwG, 30.06.1954 - V B 3.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 29.04.1954 - III B 5.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.06.1954 - V B 3.54
Ein Beschluß, durch den das Armenrecht verweigert wird, stellt demnach keine Endentscheidung im Sinne der angeführten Vorschriften dar, da durch ihn der Prozeß für die Instanz nicht beendet wird (vgl. die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichtsvom 10. Juli 1953 - BVerwG II B 56.53 - undvom 29. April 1954 - BVerwG III B 5.53 -).